Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung

 

Stand: 30. Dezember 2022

 

I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

Die klarwert GmbH bekennt sich ausdrücklich zum Thema Nachhaltigkeit.

Auch wir wollen als Finanzportfolioverwaltung Verantwortung übernehmen, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitzugestalten, indem wir unseren Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele verstärken.

Wir bekennen uns daher zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – „SDGs“) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.

Wir wollen unserer Verantwortung auch im Wertpapierdienstleistungsgeschäft gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung definiert.

Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit gleichzeitig die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Finanzportfolioverwaltung, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert wird.

Der Begriff Finanzinstrumente entspricht der Definition des Wertpapierhandelsgesetzes, sofern die klarwert GmbH im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung diese Finanzinstrumente einsetzt.

Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt.

II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.

Um Nachhaltigkeitsrisiken in den einzelnen Anlagestrategien der Finanzportfolioverwaltung zu minimieren, identifizieren wir im Rahmen unseres Investitionsauswahlprozesses Unternehmen und Organisationen, deren Anlagemöglichkeiten ein erhöhtes Risikopotential in Bezug auf Nachhaltigkeit aufweisen. Für die Identifizierung solcher Unternehmen orientieren wir uns an den von uns festgelegten Mindeststandards.

In diesen Mindeststandards (Anlage 1) sind Negativausschlüsse sowie umsatzbasierte Ausschlusskriterien für Normen, Sektoren und Staaten definiert.

Bei unserer Methodik legen wir einen Prozess zugrunde, bei dem Ausschlusskriterien für Normen, Sektoren und Staaten definiert sind.

Die zugrundeliegenden Daten für unser Aktien- und Anleiheuniversum beziehen wir von ISS ESG Research, einem der global führenden Anbieter für Nachhaltigkeitsanalysedaten.

Bei der Investition in Investmentfonds gleichen wir unsere Mindeststandards mit dem jeweiligen Lieferanten ab.

Bei Investitionen in Finanzinstrumente auf Indizes prüfen wir die jeweils angegebene Methodologie des Indexanbieters, um zu gewährleisten, dass unsere Mindeststandards eingehalten werden.

Die angegebenen Mindeststandards (siehe Anlage 1) sind nicht anwendbar für Investitionen in Immobilienfonds oder Immobilien-Gesellschaften, da für diesen Bereich aktuell keine entsprechenden Daten am Markt vorliegen.

Bei Investitionen in offene Immobilienfonds oder Immobilien-Gesellschaften prüfen wir jedoch, ob der jeweilige offene Immobilienfonds oder die Immobilien-Gesellschaft beim Erwerb als auch bei der Bestandsverwaltung von Immobilien Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigt. Ökologische Merkmale sind insbesondere die CO2-Reduktion einer Immobilie sowie der Verbrauch von Energie in kWh pro m2.

Die regulatorischen Anforderungen an die Ausgestaltung sozialer Kriterien befinden sich derzeitig noch in der Entwicklung.

Unsere Mindeststandards

Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch die klarwert GmbH bildet der vorgelagerte Investitionsauswahlprozess von Finanzinstrumenten.

Im Rahmen des Investitionsauswahlprozess sind Unternehmen und Staaten aus dem investierbaren Anlageuniversum ausgeschlossen, die den von uns beschriebenen Mindeststandards nicht genügen.

Die Liste mit den Mindeststandards finden Sie in Anlage 1.

Zukünftige Nachhaltigkeitsstrategien

Über die aufgeführten Mindeststandards hinaus werden wir voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 fokussierte Nachhaltigkeitsstrategien anbieten, welche in Bezug auf ESG Kriterien eine wesentlich umfassendere Methodik aufweisen.

Schulungs- und Weiterbildungskonzept

Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung der klarwert GmbH sind zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter in der Finanzportfolioverwaltung geplant. Das umfassende Schulungs- und Weiterbildungskonzept der klarwert GmbH wird diese Mitarbeiter befähigen, das Anlageuniversum sowie die jeweiligen Anlagestrategien und -produkte zu verstehen und umfassend beurteilen zu können.

Kooperation mit Lieferanten von Finanzinstrumenten

Im Rahmen des Investitionsauswahlprozesses der klarwert GmbH findet eine enge Kooperation mit den jeweiligen Lieferanten von Finanzinstrumenten statt.

Die Lieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir unsere Finanzinstrumente beziehen, berücksichtigen ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse. Relevante Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Risikoklassifizierung der Investitionen berücksichtigt (mögliche Erhöhung des Markt- und Kontrahentenrisikos).

Die klarwert GmbH prüft bei Aufnahme von Finanzinstrumenten von weiteren Lieferanten, ob diese ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen entsprechend berücksichtigt.

Unsere Anlagestrategien

Die Investitionsentscheidungsprozesse der klarwert GmbH sind im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.

Die klarwert GmbH stellt verschiedene Anlagestrategien im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zur Verfügung. Die Anlagestrategien weisen ein einheitliches investierbares Anlageuniversum nach unseren Mindeststandards aus, daher wird auf gesonderte Dokumentationen der einzelnen Strategien verzichtet.

Die verschiedenen Anlagestrategien sind nach Art. 2 Nr. 12 der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 als Finanzprodukt definiert.

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Überwachung der organisatorischen Vorkehrungen

Die Einhaltung dieser organisatorischen Vorkehrungen wird künftig von unabhängigen Stellen unserer Gesellschaft (Compliance und Interne Revision) sowie der externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft. So ist sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung berücksichtigt werden.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Produktebene

Durch die Anwendung unserer Mindeststandards minimieren wir die Nachhaltigkeitsrisiken in den einzelnen Anlagestrategien der Finanzportfolioverwaltung.

Für die Beurteilung der Mindeststandards (Anlage 1) bei Investitionen in Aktien und Anleihen nutzen wir das professionelle Research von dem global führenden Anbieter für Nachhaltigkeitsanalysedaten ISS ESG.

Bei der Investition in Investmentfonds gleichen wir unsere Mindeststandards (siehe Anlage 1) mit dem jeweiligen Lieferanten ab.

Bei Investitionen in Finanzinstrumente auf Indizes prüfen wir die jeweils angegebene Methodologie des Indexanbieters, um zu gewährleisten, dass unsere Mindeststandards (Anlage 1) eingehalten werden.

Die angegebenen Mindeststandards sind nicht anwendbar für Investitionen in Immobilienfonds oder Immobilien-Gesellschaften, da für diesen Bereich aktuell keine entsprechenden Daten am Markt vorliegen.

Bei Investitionen in offene Immobilienfonds oder Immobilien-Gesellschaften prüfen wir jedoch, ob der jeweilige offene Immobilienfonds oder die Immobilien-Gesellschaft beim Erwerb als auch bei der Bestandsverwaltung von Immobilien Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigt. Ökologische Merkmale sind insbesondere die CO2-Reduktion einer Immobilie sowie der Verbrauch von Energie in kWh pro m2.

Die regulatorischen Anforderungen an die Ausgestaltung sozialer Kriterien befinden sich derzeitig noch in der Entwicklung.

Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite

Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition und damit auch auf die Rendite der Anlagestrategien haben, die die klarwert GmbH im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zur Verfügung stellt.

Die Lieferanten von Finanzinstrumenten der genossenschaftlichen FinanzGruppe bewerten ihrerseits die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzinstrumente, die sie zur Verfügung stellen. Sofern die klarwert GmbH Finanzinstrumente von weiteren Lieferanten bezieht, wird sie jeweils im Investitionsauswahlprozess prüfen, ob auch diese die definierten Ausschlusskriterien berücksichtigen.

III. Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften (Artikel 4 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 i.V.m. Artikel 12 und 13 Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 ) erklären wir, dass nachteilige Auswirkungen gemäß Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 bei Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 2 Nr. 24 Verordnung 2019/2088 nicht berücksichtigt werden.

Eine systematische und damit umfassende Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren so wie im Anhang I der Delegierten Verordnung 2022/1288 zur Offenlegungsverordnung aufgeführt und in konkreten Mengenangaben detailliert, können wir derzeit noch nicht durchführen. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und zu ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit wir diese Informationen als Entscheidungsgrundlage berücksichtigen können.

Aus diesem Grund sind wir gehalten zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis auf weiteres nicht berücksichtigen.

Wir beobachten insofern das wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten. Darüber hinaus beobachten wir, inwieweit Lieferanten von Finanzinstrumenten entsprechende Daten zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zur Verfügung stellen werden. Wir werden über den Aufbau eines entsprechenden Prozesses entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen ESG-Daten es zulässt. Dies wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 erfolgen.

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

IV. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik

Die klarwert GmbH bereitet sich aktuell auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Vergütungspolitik vor.

Änderungshistorie über veröffentlichte Informationen gemäß EU 2019/2088 Offenlegungsverordnung, Artikel 12:

Version 1, Stand 1. März 2021 Ursprungsversion
Version 2, Stand 29. Juni 2021 Änderungen gem. Artikel 3 „Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“: Aufnahme bzw. Konkretisierung der Mindeststandards sowie der Ausschlusskriterien für Normen, Sektoren und Staaten im Rahmen der Nachhaltigkeitsmethodik;
Version 3, Stand 27. Dezember 2021 Nur unwesentliche bzw. redaktionelle Änderungen;
Version 4, Stand 02. August 2022 Nur unwesentliche bzw. redaktionelle Änderungen;
Version 5, Stand 27. Dezember 2022 Nur unwesentliche bzw. redaktionelle klarstellende Änderungen;

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung

 

Stand: 27. Dezember 2021

I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

Die klarwert GmbH bekennt sich ausdrücklich zum Thema Nachhaltigkeit.

Auch wir wollen als Finanzportfolioverwaltung Verantwortung übernehmen, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitzugestalten, indem wir unseren Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele verstärken.

Wir bekennen uns daher zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – „SDGs“) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.

Wir wollen unserer Verantwortung auch im Wertpapierdienstleistungsgeschäft gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden einerseits, aber auch in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung definiert.

Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit gleichzeitig die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Finanzportfolioverwaltung, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert wird.

 

 

II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.

Im Rahmen unserer Anlagestrategien beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungsprozessen der Finanzportfolioverwaltung auf verschiedene Weise ein. Beginnend mit einer fundamentalen Unternehmensanalyse durch das vorliegende Research wird jede Investmentüberlegung eingehend auf ihre Qualität geprüft.

Bei unserer Nachhaltigkeitsmethodik legen wir einen Prozess zugrunde, bei dem Ausschlusskriterien für Normen, Sektoren und Staaten definiert sind. Unsere Ausschlüsse dienen als Prüfkriterien für relevante ESG Risiken.
Die zugrundeliegenden Daten für unser Aktien- und Anleiheuniversum beziehen wir von ISS ESG Research, einem der global führenden Anbieter für Nachhaltigkeitsanalysedaten.

Bei der Investition in Investmentfonds gleichen wir unsere Mindeststandards mit dem jeweiligen Produktanbieter ab.
Bei Investitionen in Finanzprodukte auf Indizes prüfen wir die jeweils angegebene Methodologie des Indexanbieters, um zu gewährleisten, dass unsere Mindeststandards eingehalten werden.

Die angegebenen Mindeststandards sind nicht anwendbar für Investitionen in Immobilienfonds oder Immobilien-Gesellschaften, da für diesen Bereich aktuell keine entsprechenden Daten am Markt vorliegen.

 

Unsere Mindeststandards

Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren durch die klarwert GmbH bildet der vorgelagerte Investitionsprozess von Wertpapiergattungen und Wertpapierprodukten.

Im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses sind Unternehmen und Staaten aus dem investierbaren Anlageuniversum ausgeschlossen, die den von uns gesetzten Mindestanforderungen in ökologischer, sozialer und ethischer Hinsicht nicht genügen.

Unsere bereits bestehenden Investments bzw. Anlagestrategien passen wir an unsere Mindeststandards in der verlängerten Frist, aufgrund von fehlenden validierten Daten am Markt, bis zum 31.12.2022 an.

 

Unsere Ausschlusskriterien für die einzelnen Bereiche:

Unternehmen

Normen

Der United Nation Global Compact verfolgt mit seinen 10 universellen Prinzipien die Vision einer nachhaltigen Weltwirtschaft.

Schwere Verstöße gegen die zehn Prinzipien (ohne positive Perspektive) führen zu einem Ausschluss:

1. Schutz der internationalen Menschenrechte

2. Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen

3. Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen

4. Beseitigung von Zwangsarbeit

5. Abschaffung von Kinderarbeit

6. Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit

7. Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen

8. Förderung größeren Umweltbewusstseins

9. Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien

10. Eintreten gegen alle Arten von Korruption

 

Sektoren

Darüber hinaus werden Unternehmen für die Investition ausgeschlossen, die nachfolgende Umsatzschwellen überschreiten:

1. Herstellung oder Vertrieb von Rüstungsgütern > 10%

2. Produktion oder Vertrieb geächtete Waffen > 0%

3. Tabakproduktion > 5%

4. Förderung oder Vertrieb von Kohle > 30%

 

Staaten

Wir schließen öffentliche Anleihen von Staaten mit schwerwiegenden Verstößen gegen Demokratie- und Menschenrechte für die Anlage aus. Die Beurteilung erfolgt anhand des Scorings der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House oder gleichwertigen ESG Ratings.

Auf diese Weise trägt der Investitionsprozess maßgeblich dazu bei, dass nur Investmentmöglichkeiten in das Anlageuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.

Im Portfoliomanagement der klarwert GmbH, werden sämtliche Ausschlüsse kontinuierlich überprüft und ggf. angepasst. Um fundierte Einschätzungen zum Schweregrad von Kontroversen zu treffen, wird der aktive Dialog mit ISS ESG Research bei ausgewählten Unternehmen gesucht.

 

Zukünftige Nachhaltigkeitsstrategien

Über die aufgeführten Mindeststandards hinaus werden wir voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 zusätzlich fokussierte Nachhaltigkeitsstrategien anbieten, welche in Bezug auf ESG-Kriterien eine wesentlich umfassendere Methodik aufweisen.

 

Schulungs- und Weiterbildungskonzept

Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung der klarwert GmbH sind zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter in der Finanzportfolioverwaltung geplant. Das umfassende Schulungs- und Weiterbildungskonzept der klarwert GmbH wird diese Mitarbeiter befähigen, das Anlageuniversum sowie die jeweiligen Anlagestrategien und -produkte zu verstehen und umfassend beurteilen zu können.

 

Kooperation mit Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe und weiterer Produktlieferanten

Im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozess der klarwert GmbH findet eine enge Kooperation mit den jeweiligen Produktlieferanten statt.

Die Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir unsere Finanzprodukte beziehen, berücksichtigen ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse. Relevante Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Risikoklassifizierung der Investitionen berücksichtigt (mögliche Erhöhung des Markt- und Kontrahentenrisikos).

Die klarwert GmbH prüft bei Aufnahme von Finanzprodukten von weiteren Produktlieferanten, ob diese ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen entsprechend berücksichtigt.

 

Unsere Anlagestrategien

Die Investitionsentscheidungsprozesse der klarwert GmbH sind im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.

Unsere bereits bestehenden Investments bzw. Anlagestrategien passen wir an unsere Mindeststandards in der verlängerten Frist, aufgrund von fehlenden validierten Daten am Markt, bis zum 31.12.2022 an.

Die klarwert GmbH stellt verschiedene Anlagestrategien im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zur Verfügung. Die Anlagestrategien weisen nach der Übergangsfrist ein einheitliches investierbares Anlageuniversum nach unseren Mindeststandards aus, daher wird auf gesonderte Dokumentationen der einzelnen Strategien verzichtet.

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

 

Überwachung der organisatorischen Vorkehrungen

Die Einhaltung dieser organisatorischen Vorkehrungen wird künftig von unabhängigen Stellen unserer Gesellschaft (Compliance und Interne Revision) sowie der externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft. So ist sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung berücksichtigt werden.

 

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Produktebene

Wir haben uns entschieden, zukünftig keine Finanzprodukte mit unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzportfolioverwaltung anzubieten.

Für alle Investments der Finanzportfolioverwaltung wenden wir unseren beschriebenen Investitionsprozess an, um unseren Mindeststandard zu erreichen und durch die definierten Ausschlusskriterien Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.

 

Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite

Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition und damit auch auf die Rendite der Anlagestrategien haben, die die klarwert GmbH im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zur Verfügung stellt.

Die Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe bewerten ihrerseits die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellen. Sofern die klarwert GmbH Produkte von weiteren Produktlieferanten bezieht, wird sie jeweils im Investitionsprozess prüfen, ob auch diese die definierten Ausschlusskriterien berücksichtigen.

 

III. Unsere Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Die klarwert GmbH hat die strategische Entscheidung getroffen, in ihrem Investitionsentscheidungsprozess definierte Ausschlüsse zu berücksichtigen, damit unangemessen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vermieden werden.

Unsere Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren.

Die Strategien der klarwert GmbH zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren schließen Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren ein.
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden durch die Anwendung unserer Ausschlusskriterien vermieden.

Für die Beurteilung der Kriterien bei Investitionen in Aktien und Anleihen nutzen wir das professionelle Research von dem global führenden Anbieter für Nachhaltigkeitsanalysedaten ISS ESG.

Bei der Investition in Investmentfonds gleichen wir unsere Mindeststandards mit dem jeweiligen Produktanbieter ab.

Bei Investitionen in Finanzprodukte auf Indizes prüfen wir die jeweils angegebene Methodologie des Indexanbieters, um zu gewährleisten, dass unsere Mindeststandards eingehalten werden.

Die angegebenen Mindeststandards sind nicht anwendbar für Investitionen in Immobilienfonds oder Immobilien-Gesellschaften, da für diesen Bereich aktuell keine entsprechenden Daten am Markt vorliegen.

 

 

Unsere Ausschlüsse für die einzelnen Bereiche:

Unternehmen

Normen

Der United Nation Global Compact verfolgt mit seinen 10 universellen Prinzipien die Vision einer nachhaltigen Weltwirtschaft.

Schwere Verstöße gegen die zehn Prinzipien (ohne positive Perspektive) führen zu einem Ausschluss:

1. Schutz der internationalen Menschenrechte

2. Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen

3. Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen

4. Beseitigung von Zwangsarbeit

5. Abschaffung der Kinderarbeit

6. Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit

7. Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen

8. Förderung größeren Umweltbewusstseins

9. Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien

10. Eintreten gegen alle Arten von Korruption

 

Sektoren

Darüber hinaus werden Unternehmen für die Anlage ausgeschlossen, die nachfolgende Umsatzschwellen überschreiten:

1. Herstellung oder Vertrieb von Rüstungsgütern > 10%

2. Produktion oder Vertrieb geächtete Waffen > 0%

3. Tabakproduktion > 5%

4. Förderung oder Vertrieb von Kohle > 30%

 

Staaten

Wir schließen öffentliche Anleihen von Staaten mit schwerwiegenden Verstößen gegen Demokratie- und Menschenrechte für die Anlage aus. Die Beurteilung erfolgt anhand des Scorings der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House oder gleichwertigen ESG Ratings.

Im Portfoliomanagement der klarwert GmbH, werden sämtliche Ausschlüsse kontinuierlich überprüft und ggf. angepasst. Um fundierte Einschätzungen zum Schweregrad von Kontroversen zu treffen, wird der aktive Dialog mit ISS ESG Research bei ausgewählten Unternehmen gesucht.

 

Unsere Anlagestrategien

Die Investitionsentscheidungsprozesse der klarwert GmbH sind im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.

Für bereits bestehende Investments bzw. Anlagestrategien verlängern wir unsere Frist, aufgrund von fehlenden validierten Daten am Markt, bis zum 31.12.2022 zur Anpassung an unsere Nachhaltigkeitsmethodik.

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

 

Identifizierte wichtigste nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen

Als wichtigste nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen wurden von der klarwert GmbH Kinderarbeit, schwerwiegende Menschenrechtsverstöße sowie schwerwiegende Umweltverschmutzungen festgelegt. Die klarwert GmbH plant oder ergreift in diesem Zusammenhang bestimmte Maßnahmen, um diesen Nachhaltigkeitsauswirkungen angemessen zu begegnen. Je nach Gewichtung der Auswirkungen kommen künftig verschiedene Maßnahmen in Betracht. Bei unangemessen nachteiligen Auswirkungen erfolgt kein Investment in die entsprechenden Titel. Bei sonstigen nachteiligen Auswirkungen können Schwellenwerte zum Tragen kommen, sodass eine Investition bis zu einer zuvor festgelegten Investitionsgrenze grundsätzlich möglich bleibt.

Hierdurch wird erreicht, dass Investitionen, die sich unangemessen nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken, nur zu einem geringen Teil (mit-)finanzieren. Dementsprechend können bestimmte Investitionen nicht Gegenstand der Finanzportfolioverwaltung der klarwert GmbH sein.

 

IV. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik

Die klarwert GmbH bereitet sich aktuell auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Vergütungspolitik vor.

 

 

Änderungshistorie über veröffentlichte Informationen gemäß EU 2019/2088 Offenlegungsverordnung, Artikel 12:

Version 1, Stand 1. März 2021 Ursprungsversion
Version 2, Stand 29. Juni 2021 Änderungen gem. Artikel 3 „Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“: Aufnahme bzw. Konkretisierung der Mindeststandards sowie der Ausschlusskriterien für Normen, Sektoren und Staaten im Rahmen der Nachhaltigkeitsmethodik;
Version 3, Stand 27. Dezember 2021 Nur unwesentliche bzw. redaktionelle Änderungen;

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung

 

Stand: 29. Juni 2021

 

I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

Die klarwert GmbH bekennt sich ausdrücklich zum Thema Nachhaltigkeit.

Auch wir wollen als Finanzportfolioverwaltung Verantwortung übernehmen, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitzugestalten, indem wir unseren Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele verstärken.

Wir bekennen uns daher zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – „SDGs“) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.

Wir wollen unserer Verantwortung auch im Wertpapierdienstleistungsgeschäft gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden einerseits, aber auch in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung definiert.

Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit gleichzeitig die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Finanzportfolioverwaltung, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert wird.

 

II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.

Im Rahmen unserer Anlagestrategien beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungsprozessen der Finanzportfolioverwaltung auf verschiedene Weise ein. Beginnend mit einer fundamentalten Unternehmensanalyse durch das vorliegende Research wird jede Investmentüberlegung eingehend auf ihre Qualität geprüft.

Bei unserer Nachhaltigkeitsmethodik legen wir einen Prozess zugrunde, bei dem Ausschlusskriterien für Normen, Sektoren und Staaten definiert sind. Unsere Ausschlüsse dienen als Prüfkriterien für relevante ESG Risiken. Die zugrundeliegenden Daten beziehen wir von ISS ESG Research, einem der global führenden Anbieter für Nachhaltigkeitsanalysedaten.

 

Unsere Mindeststandards

Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren durch die klarwert GmbH bildet der vorgelagerte Investitionsprozess von Wertpapiergattungen und Wertpapierprodukten.

Im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses sind Unternehmen und Staaten aus dem investierbaren Anlageuniversum ausgeschlossen, die den von uns gesetzten Mindestanforderungen in ökologischer, sozialer und ethischer Hinsicht nicht genügen.

Bereits bestehende Investments bzw. Anlagestrategien werden wir in der Frist bis zum 30.03.2022 an unsere Nachhaltigkeitsmethodik anpassen.

 

Unsere Ausschlusskriterien für die einzelnen Bereiche:

Unternehmen

Normen

Der United Nation Global Compact verfolgt mit seinen 10 universellen Prinzipien die Vision einer nachhaltigen Weltwirtschaft.

Schwere Verstöße gegen die zehn Prinzipien (ohne positive Perspektive) führen zu einem Ausschluss:

  1. Schutz der internationalen Menschenrechte
  2. Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
  3. Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
  4. Beseitigung von Zwangsarbeit
  5. Abschaffung von Kinderarbeit
  6. Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
  7. Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
  8. Förderung größeren Umweltbewusstseins
  9. Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
  10. Eintreten gegen alle Arten von Korruption

 

Sektoren

Darüber hinaus werden Unternehmen für die Investition ausgeschlossen, die nachfolgende Umsatzschwellen überschreiten:

  1. Herstellung oder Vertrieb von Rüstungsgütern > 10%
  2. Beteiligung an Herstellung oder Vertrieb geächtete Waffen > 0%
  3. Tabakproduktion > 5%
  4. Förderung oder Vertrieb von Kohle > 30%

 

Staaten

Wir schließen öffentliche Anleihen autoritärer Staaten für die Anlage aus. Die Beurteilung erfolgt anhand des Scorings der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House. Bekannt ist diese Organisation vor allem durch ihre jährlich veröffentlichten Berichte Freedom in the World und Freedom of the Press. Der seit 1973 veröffentlichte Freedom in the World zählt zu den ältesten Indizes, die Freiheit und Demokratie in Staaten untersuchen.

Auf diese Weise trägt der Investitionsprozess maßgeblich dazu bei, dass nur Investmentmöglichkeiten in das Anlageuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.

Im Portfoliomanagement der klarwert GmbH, werden sämtliche Ausschlüsse kontinuierlich überprüft und ggf. angepasst. Um fundierte Einschätzungen zum Schweregrad von Kontroversen zu treffen, wird der aktive Dialog mit ISS ESG Research bei ausgewählten Unternehmen gesucht.

 

Zukünftige Nachhaltigkeitsstrategien

Über die aufgeführten Mindeststandards hinaus werden wir im Laufe des Jahres 2022 zusätzlich fokussierte Nachhaltigkeitsstrategien anbieten, welche in Bezug auf ESG-Kriterien eine wesentlich umfassendere Methodik aufweisen.

 

Schulungs- und Weiterbildungskonzept

Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung der klarwert GmbH sind zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter in der Finanzportfolioverwaltung geplant. Das umfassende Schulungs- und Weiterbildungskonzept der klarwert GmbH wird diese Mitarbeiter befähigen, das Anlageuniversum sowie die jeweiligen Anlagestrategien und -produkte zu verstehen und umfassend beurteilen zu können.

 

Kooperation mit Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe und weiterer Produktlieferanten

Im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozess der klarwert GmbH findet eine enge Kooperation mit den jeweiligen Produktlieferanten statt.

Die Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir unsere Finanzprodukte beziehen, berücksichtigen ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse. Relevante Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Risikoklassifizierung der Investitionen berücksichtigt (mögliche Erhöhung des Markt- und Kontrahentenrisiko).

Die klarwert GmbH prüft bei Aufnahme von Finanzprodukten von weiteren Produktlieferanten, ob diese ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen entsprechend berücksichtigt.

 

Unsere Anlagestrategien

Die Investitionsentscheidungsprozesse der klarwert GmbH sind im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.

Bereits bestehende Investments bzw. Anlagestrategien werden wir in der Frist bis zum 30.03.2022 an unsere Nachhaltigkeitsmethodik anpassen.

Die klarwert GmbH stellt verschiedene Anlagestrategien im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zur Verfügung. Die Anlagestrategien weisen nach der Übergangsfrist ein einheitliches investierbares Anlageuniversum nach unserem Mindeststandard aus, daher wird auf gesonderte Dokumentationen der einzelnen Strategien verzichtet.

 

Überwachung der organisatorischen Vorkehrungen

Die Einhaltung dieser organisatorischen Vorkehrungen wird künftig von unabhängigen Stellen unserer Gesellschaft (Compliance und Interne Revision) sowie der externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft. So ist sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung berücksichtigt werden.

 

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Produktebene

Wir haben uns entschieden, zukünftig keine Finanzprodukte mit unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzportfolioverwaltung anzubieten.

Für alle Investments der Finanzportfolioverwaltung wenden wir unseren beschriebenen Investitionsprozess an, um unseren Mindeststandard zu erreichen und durch die definierten Ausschlusskriterien Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.

 

Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite

Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition und damit auch auf die Rendite der Anlagestrategien haben, die die klarwert GmbH im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zur Verfügung stellt.

Die Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe bewerten ihrerseits die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellen. Sofern die klarwert GmbH Produkte von weiteren Produktlieferanten bezieht, wird sie jeweils im Investitionsprozess prüfen, ob auch diese die definierten Ausschlusskriterien berücksichtigen.

 

III. Unsere Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Die klarwert GmbH hat die strategische Entscheidung getroffen, in ihrem Investitionsentscheidungsprozess definierte Ausschlüsse zu berücksichtigen, damit unangemessen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vermieden werden.

 

Unsere Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren

Die Strategien der klarwert GmbH zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren schließen Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren ein.

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden durch die Anwendung unserer Ausschlusskriterien vermieden.

Für die Beurteilung der Kriterien nutzen wir das professionelle Research von dem global führenden Anbieter für Nachhaltigkeitsanalysedaten ISS ESG.

 

Unsere Ausschlüsse für die einzelnen Bereiche:

Unternehmen

Normen

Der United Nation Global Compact verfolgt mit seinen 10 universellen Prinzipien die Vision einer nachhaltigen Weltwirtschaft.

Schwere Verstöße gegen die zehn Prinzipien (ohne positive Perspektive) führen zu einem Ausschluss:

  1. Schutz der internationalen Menschenrechte
  2. Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
  3. Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
  4. Beseitigung von Zwangsarbeit
  5. Abschaffung der Kinderarbeit
  6. Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
  7. Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
  8. Förderung größeren Umweltbewusstseins
  9. Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
  10. Eintreten gegen alle Arten von Korruption

 

Sektoren

Darüber hinaus werden Unternehmen für die Anlage ausgeschlossen, die nachfolgende Umsatzschwellen überschreiten:

  1. Herstellung oder Vertrieb von Rüstungsgütern > 10%
  2. Beteiligung an Herstellung oder Vertrieb geächtete Waffen > 0%
  3. Tabakproduktion > 5%
  4. Förderung oder Vertrieb von Kohle > 30%

 

Staaten

Wir schließen öffentliche Anleihen autoritärer Staaten für die Anlage aus. Die Beurteilung erfolgt anhand des Scorings der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House. Bekannt ist diese Organisation vor allem durch ihre jährlich veröffentlichten Berichte Freedom in the World und Freedom of the Press. Der seit 1973 veröffentlichte Freedom in the World zählt zu den ältesten Indizes, die Freiheit und Demokratie in Staaten untersuchen.

Im Portfoliomanagement der klarwert GmbH werden sämtliche Ausschlüsse kontinuierlich überprüft und ggf. angepasst. Um fundierte Einschätzungen zum Schweregrad von Kontroversen zu treffen, wird der aktive Dialog mit ISS ESG Research bei ausgewählten Unternehmen gesucht.

 

Unsere Anlagestrategien

Die Investitionsentscheidungsprozesse der klarwert GmbH sind im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.

Bereits bestehende Investments bzw. Anlagestrategien werden wir in der Frist bis zum 30.03.2022 an unsere Nachhaltigkeitsmethodik anpassen.

 

Identifizierte wichtigste nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen

Als wichtigste nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen wurden von der klarwert GmbH Kinderarbeit, Prostitution, schwerwiegende Menschenrechtsverstöße sowie schwerwiegende Umweltverschmutzungen festgelegt. Die klarwert GmbH plant oder ergreift in diesem Zusammenhang bestimmte Maßnahmen, um diesen Nachhaltigkeitsauswirkungen angemessen zu begegnen. Je nach Gewichtung der Auswirkungen kommen künftig verschiedene Maßnahmen in Betracht. Bei unangemessen nachteiligen Auswirkungen erfolgt kein Investment in die entsprechenden Titel. Bei sonstigen nachteiligen Auswirkungen können Schwellenwerte zum Tragen kommen, sodass eine Investition bis zu einer zuvor festgelegten Investitionsgrenze grundsätzlich möglich bleibt.

Hierdurch wird erreicht, dass Investitionen, die sich unangemessen nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken, nur zu einem geringen Teil (mit-)finanzieren. Dem entsprechend können bestimmte Investitionen nicht Gegenstand der Finanzportfolioverwaltung der klarwert GmbH sein.

 

IV. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik

Wir bereiten uns im Jahr 2021 auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Vergütungspolitik vor.

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung

 

Stand: 02. August 2022

 

I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

Die klarwert GmbH bekennt sich ausdrücklich zum Thema Nachhaltigkeit.

Auch wir wollen als Finanzportfolioverwaltung Verantwortung übernehmen, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitzugestalten, indem wir unseren Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele verstärken.

Wir bekennen uns daher zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – „SDGs“) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.

Wir wollen unserer Verantwortung auch im Wertpapierdienstleistungsgeschäft gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden einerseits, aber auch in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung definiert.

Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit gleichzeitig die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Finanzportfolioverwaltung, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert wird.

 

II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.

Im Rahmen unserer Anlagestrategien beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungsprozessen der Finanzportfolioverwaltung auf verschiedene Weise ein. Beginnend mit einer fundamentalen Unternehmensanalyse durch das vorliegende Research wird jede Investmentüberlegung eingehend auf ihre Qualität geprüft.

Bei unserer Nachhaltigkeitsmethodik legen wir einen Prozess zugrunde, bei dem Ausschlusskriterien für Normen, Sektoren und Staaten definiert sind. Unsere Ausschlüsse dienen als Prüfkriterien für relevante ESG Risiken.

Die zugrundeliegenden Daten für unser Aktien- und Anleiheuniversum beziehen wir von ISS ESG Research, einem der global führenden Anbieter für Nachhaltigkeitsanalysedaten.

Bei der Investition in Investmentfonds gleichen wir unsere Mindeststandards mit dem jeweiligen Produktanbieter ab.

Bei Investitionen in Finanzprodukte auf Indizes prüfen wir die jeweils angegebene Methodologie des Indexanbieters, um zu gewährleisten, dass unsere Mindeststandards eingehalten werden.

Die angegebenen Mindeststandards sind nicht anwendbar für Investitionen in Immobilienfonds oder Immobilien-Gesellschaften, da für diesen Bereich aktuell keine entsprechenden Daten am Markt vorliegen.

Bei Investitionen in offene Immobilienfonds oder Immobilien-Gesellschaften prüfen wir jedoch, ob der jeweilige offene Immobilienfonds oder die Immobilien-Gesellschaft beim Erwerb als auch bei der Bestandsverwaltung von Immobilien Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigt. Ökologische Merkmale sind insbesondere die CO2-Reduktion einer Immobilie sowie der Verbrauch von Energie in kWh pro m2.

Die regulatorischen Anforderungen an die Ausgestaltung sozialer Kriterien befinden sich derzeitig noch in der Entwicklung.

 

Unsere Mindeststandards

Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren durch die klarwert GmbH bildet der vorgelagerte Investitionsprozess von Wertpapiergattungen und Wertpapierprodukten.

Im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses sind Unternehmen und Staaten aus dem investierbaren Anlageuniversum ausgeschlossen, die den von uns gesetzten Mindestanforderungen in ökologischer, sozialer und ethischer Hinsicht nicht genügen.

Unsere bereits bestehenden Investments bzw. Anlagestrategien passen wir an unsere Mindeststandards in der verlängerten Frist, aufgrund von fehlenden validierten Daten am Markt, bis zum 31.12.2022 an.

 

Unsere Ausschlusskriterien für die einzelnen Bereiche:

Unternehmen

Normen

Der United Nation Global Compact verfolgt mit seinen 10 universellen Prinzipien die Vision einer nachhaltigen Weltwirtschaft.

Schwere Verstöße gegen die zehn Prinzipien (ohne positive Perspektive) führen zu einem Ausschluss:

  1. Schutz der internationalen Menschenrechte
  2. Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
  3. Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf

    Kollektivverhandlungen

  4. Beseitigung von Zwangsarbeit
  5. Abschaffung von Kinderarbeit
  6. Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und

    Erwerbstätigkeit

  7. Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
  8. Förderung größeren Umweltbewusstseins
  9. Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
  10. Eintreten gegen alle Arten von Korruption

 

Sektoren

Darüber hinaus werden Unternehmen für die Investition ausgeschlossen, die nachfolgende Umsatzschwellen überschreiten:

  1. Herstellung oder Vertrieb von Rüstungsgütern > 10%
  2. Produktion oder Vertrieb geächtete Waffen > 0%
  3. Tabakproduktion > 5%
  4. Förderung oder Vertrieb von Kohle > 30%
Hinweis zu 2. „Waffen“:
Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot der Streumunition („Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).

Staaten

Wir schließen öffentliche Anleihen von Staaten mit schwerwiegenden Verstößen gegen Demokratie- und Menschenrechte für die Anlage aus. Die Beurteilung erfolgt anhand des Scorings der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House oder gleichwertigen ESG Ratings.

Auf diese Weise trägt der Investitionsprozess maßgeblich dazu bei, dass nur Investmentmöglichkeiten in das Anlageuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.

Im Portfoliomanagement der klarwert GmbH, werden sämtliche Ausschlüsse kontinuierlich überprüft und ggf. angepasst. Um fundierte Einschätzungen zum Schweregrad von Kontroversen zu treffen, wird der aktive Dialog mit ISS ESG Research bei ausgewählten Unternehmen gesucht.

 

Zukünftige Nachhaltigkeitsstrategien

Über die aufgeführten Mindeststandards hinaus werden wir voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 zusätzlich fokussierte Nachhaltigkeitsstrategien anbieten, welche in Bezug auf ESG-Kriterien eine wesentlich umfassendere Methodik aufweisen.

 

Schulungs- und Weiterbildungskonzept

Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung der klarwert GmbH sind zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter in der Finanzportfolioverwaltung geplant. Das umfassende Schulungs- und Weiterbildungskonzept der klarwert GmbH wird diese Mitarbeiter befähigen, das Anlageuniversum sowie die jeweiligen Anlagestrategien und -produkte zu verstehen und umfassend beurteilen zu können.

 

Kooperation mit Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe und weiterer Produktlieferanten

Im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozess der klarwert GmbH findet eine enge Kooperation mit den jeweiligen Produktlieferanten statt.

Die Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir unsere Finanzprodukte beziehen, berücksichtigen ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse. Relevante Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der

Risikoklassifizierung der Investitionen berücksichtigt (mögliche Erhöhung des Markt- und Kontrahentenrisikos).

Die klarwert GmbH prüft bei Aufnahme von Finanzprodukten von weiteren Produktlieferanten, ob diese ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen entsprechend berücksichtigt.

 

Unsere Anlagestrategien

Die Investitionsentscheidungsprozesse der klarwert GmbH sind im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.

Unsere bereits bestehenden Investments bzw. Anlagestrategien passen wir an unsere Mindeststandards in der verlängerten Frist, aufgrund von fehlenden validierten Daten am Markt, bis zum 31.12.2022 an.

Die klarwert GmbH stellt verschiedene Anlagestrategien im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zur Verfügung. Die Anlagestrategien weisen nach der Übergangsfrist ein einheitliches investierbares Anlageuniversum nach unseren Mindeststandards aus, daher wird auf gesonderte Dokumentationen der einzelnen Strategien verzichtet.

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

 

Überwachung der organisatorischen Vorkehrungen

Die Einhaltung dieser organisatorischen Vorkehrungen wird künftig von unabhängigen Stellen unserer Gesellschaft (Compliance und Interne Revision) sowie der externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft. So ist sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung berücksichtigt werden.

 

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Produktebene

Wir haben uns entschieden, zukünftig keine Finanzprodukte mit unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzportfolioverwaltung anzubieten.

Für alle Investments der Finanzportfolioverwaltung wenden wir unseren beschriebenen Investitionsprozess an, um unseren Mindeststandard zu erreichen und durch die definierten Ausschlusskriterien Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.

 

Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite

Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition und damit auch auf die Rendite der Anlagestrategien haben, die die klarwert GmbH im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zur Verfügung stellt.

Die Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe bewerten ihrerseits die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellen. Sofern die klarwert GmbH Produkte von weiteren Produktlieferanten bezieht, wird sie jeweils im Investitionsprozess prüfen, ob auch diese die definierten Ausschlusskriterien berücksichtigen.

 

III. Unsere Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Die klarwert GmbH hat die strategische Entscheidung getroffen, in ihrem Investitionsentscheidungsprozess definierte Ausschlüsse zu berücksichtigen, damit unangemessen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vermieden werden.

 

Unsere Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren

Die Strategien der klarwert GmbH zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren schließen Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren ein.

Eine systematische und damit umfassende Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können wir derzeit noch nicht durchführen. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit die Hersteller von Finanzprodukten diese von den Unternehmen beziehen und uns als Finanzmarktteilnehmer als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellen können. Wir beobachten insofern das wahrscheinlich wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten. Wir werden über den Aufbau eines entsprechenden Prozesses entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen ESG-Daten es zulässt.

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden durch die Anwendung unserer Ausschlusskriterien vermieden.

Für die Beurteilung der Kriterien bei Investitionen in Aktien und Anleihen nutzen wir das professionelle Research von dem global führenden Anbieter für Nachhaltigkeitsanalysedaten ISS ESG.

Bei der Investition in Investmentfonds gleichen wir unsere Mindeststandards mit dem jeweiligen Produktanbieter ab.

Bei Investitionen in Finanzprodukte auf Indizes prüfen wir die jeweils angegebene Methodologie des Indexanbieters, um zu gewährleisten, dass unsere Mindeststandards eingehalten werden.

Die angegebenen Mindeststandards sind nicht anwendbar für Investitionen in Immobilienfonds oder Immobilien-Gesellschaften, da für diesen Bereich aktuell keine entsprechenden Daten am Markt vorliegen.

Bei Investitionen in offene Immobilienfonds oder Immobilien-Gesellschaften prüfen wir jedoch, ob der jeweilige offene Immobilienfonds oder die Immobilien-Gesellschaft beim Erwerb als auch bei der Bestandsverwaltung von Immobilien Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigt.

Ökologische Merkmale sind insbesondere die CO2-Reduktion einer Immobilie sowie der Verbrauch von Energie in kWh pro m2.

Die regulatorischen Anforderungen an die Ausgestaltung sozialer Kriterien befinden sich derzeitig noch in der Entwicklung.

 

Unsere Ausschlüsse für die einzelnen Bereiche:

Unternehmen

Normen

Der United Nation Global Compact verfolgt mit seinen 10 universellen Prinzipien die Vision einer nachhaltigen Weltwirtschaft.

Schwere Verstöße gegen die zehn Prinzipien (ohne positive Perspektive) führen zu einem Ausschluss:

  1. Schutz der internationalen Menschenrechte
  2. Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
  3. Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf

    Kollektivverhandlungen

  4. Beseitigung von Zwangsarbeit
  5. Abschaffung der Kinderarbeit
  6. Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und

    Erwerbstätigkeit

  7. Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
  8. Förderung größeren Umweltbewusstseins
  9. Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
  10. Eintreten gegen alle Arten von Korruption

 

Sektoren

Darüber hinaus werden Unternehmen für die Anlage ausgeschlossen, die nachfolgende Umsatzschwellen überschreiten:

  1. Herstellung oder Vertrieb von Rüstungsgütern > 10%
  2. Produktion oder Vertrieb geächtete Waffen > 0%
  3. Tabakproduktion > 5%
  4. Förderung oder Vertrieb von Kohle > 30%
Hinweis zu 2 „Waffen“:
Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot der Streumunition („Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).

Staaten

Wir schließen öffentliche Anleihen von Staaten mit schwerwiegenden Verstößen gegen Demokratie- und Menschenrechte für die Anlage aus. Die Beurteilung erfolgt anhand des Scorings der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House oder gleichwertigen ESG Ratings.

Im Portfoliomanagement der klarwert GmbH werden sämtliche Ausschlüsse kontinuierlich überprüft und ggf. angepasst. Um fundierte Einschätzungen zum Schweregrad von Kontroversen zu treffen, wird der aktive Dialog mit ISS ESG Research bei ausgewählten Unternehmen gesucht.

 

Unsere Anlagestrategien

Die Investitionsentscheidungsprozesse der klarwert GmbH sind im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.

Für bereits bestehende Investments bzw. Anlagestrategien verlängern wir unsere Frist, aufgrund von fehlenden validierten Daten am Markt, bis zum 31.12.2022 zur Anpassung an unsere Nachhaltigkeitsmethodik.

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

 

Identifizierte wichtigste nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen

Als wichtigste nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen wurden von der klarwert GmbH Kinderarbeit, schwerwiegende Menschenrechtsverstöße sowie schwerwiegende Umweltverschmutzungen festgelegt. Die klarwert GmbH plant oder ergreift in diesem Zusammenhang bestimmte Maßnahmen, um diesen Nachhaltigkeitsauswirkungen angemessen zu begegnen. Je nach Gewichtung der Auswirkungen kommen künftig verschiedene Maßnahmen in Betracht. Bei unangemessen nachteiligen Auswirkungen erfolgt kein Investment in die entsprechenden Titel. Bei sonstigen nachteiligen Auswirkungen können Schwellenwerte zum Tragen kommen, sodass eine Investition bis zu einer zuvor festgelegten Investitionsgrenze grundsätzlich möglich bleibt.

Hierdurch wird erreicht, dass Investitionen, die sich unangemessen nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken, nur zu einem geringen Teil (mit-)finanzieren. Dementsprechend können bestimmte Investitionen nicht Gegenstand der Finanzportfolioverwaltung der klarwert GmbH sein.

 

IV. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik

Die klarwert GmbH bereitet sich aktuell auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Vergütungspolitik vor.

Änderungshistorie über veröffentlichte Informationen gemäß EU 2019/2088 Offenlegungsverordnung, Artikel 12:

Version 1, Stand 1. März 2021 Ursprungsversion
Version 2, Stand 29. Juni 2021 Änderungen gem. Artikel 3 „Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“: Aufnahme bzw. Konkretisierung der Mindeststandards sowie der Ausschlusskriterien für Normen, Sektoren und Staaten im Rahmen der Nachhaltigkeitsmethodik;
Version 3, Stand 27. Dezember 2021 Nur unwesentliche bzw. redaktionelle Änderungen;
Version 4, Stand 02. August 2022 Nur unwesentliche bzw. redaktionelle Änderungen;